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"zu urkundt in das Stadbuch lassen einschreiben"

"zu urkundt in das Stadbuch lassen einschreiben" from Mária Pakucs-Willcocks
Die ältesten Protokolle von Hermannstadt und der Sächsischen Nationsuniversität (1522-1565)

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Category: Bücher
Pages / Format: 368 S.; gebunden
Edit year: 09.12.2015
Publishing House: Schiller Verlag
Language: Deutsch
ISBN: 9783944529745
Edition / Volum: Auflage: 1

Herausgegeben vom Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde und dem Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas Edition und Einleitung von Mária Pakucs-Willcocks Das erste Stadtbuch von Hermannstadt ist ein historisches Dokument von besonderer Bedeutung. Als programmatisches und politisches Instrument par excellence, hatte das Stadtbuch den erklärten Zweck, politische Entscheidungen des Stadtrats und der Sächsischen Nationsuniversität festzuhalten sowie alle Beschlüsse juristischer oder politischer Art der Nachwelt zu überliefern. In großem Umfang betreffen die Einträge dieses Bandes Fragen der Stadt und der Dörfer, die der Hermannstädter Rechtsprechung unterlagen. Er enthält allerdings auch eine Reihe von 27 Urteilen und rechtlichen Verfügungen der Sächsischen Nationsuniversität. Ihre Sitzungen und deren Beschlüsse wurden ab 1544 auch in separate Bände aufgenommen. Der vorliegende Band enthält auch einige Streitfälle zwischen Bewohnern anderer sächsischer Städte (Bistritz, Klausenburg), die streng genommen außerhalb der Gerichtsbarkeit des Stuhles Hermannstadt standen, aber von der Sächsischen Nationsuniversität als Appellationsgericht entschieden wurden.